Heute schon GEZahlt?

Heute schon GEZahlt?

Jeder kennt das: Da hat man grade einen neuen Job erhalten, und keinen Tag darauf bekommt man Post von der Gesellschaft, die nicht mehr GEZ heißt, aber immer noch GEZ ist. Im Prinzip hat dieser Laden durchaus eine Existenzberechtigung, wenn er sich denn an geltendes Recht so halten würde, wie es mit unseren Buchstaben in den entsprechenden Büchern festgehalten ist. Doch jeder hat dies schon erlebt, schon zu Zeiten, als dieser Saftladen noch GEZ hieß!

Wovon ich rede? Von einer ganz einfachen, reichlich amüsanten Geschichte, die aber deutlich aufzeigt, wie asozial diese Gesellschaft bereits geworden ist. Im Strafgesetzbuch spricht man von Betrug, wenn man für eine Leistung, die man nicht erbringt, auch noch Geld verlangt. Und von diesem Betrug gibt es mehrere Stufen. Leichter Betrug wäre, wenn ich einer alten Oma an der Haustür Reizwäsche verkaufe, und dies nur mit einem Katalog unter dem Arm. Ich kassiere also das Geld, fülle einen Bestellschein aus, und lasse die alte Dame vorher noch unterschreiben. Mittelschwerer Betrug wäre es, wenn ich dies beispielsweise mit Autos, Häusern, Versicherungen, Perserteppichen, Perserkatzen, Antiquitäten durchzöge. Schwerer Betrug, und damit immer noch kein Kapitalsdelikt, ist es, wenn ich einem Promi eine Boeing 747-800 in Luxusausstattung vertickte, ohne den Vogel überhaupt zu besitzen.

In allen genannten Fällen habe ich maximal mit einer Haftstrafe von 5 Jahren zu rechnen. Ich komme also als Betrüger ziemlich einfach aus der Sache raus. Anders sieht es nun aus, wenn so etwas wie ein Bundesstaatsvertrag für das Rundfunkwesen existiert, der in seinen einzelnen Abschnitten nicht nur schwammig formuliert ist, sondern stellenweise geltendes Recht, inklusiv des Strafrechtes, aushebelt. Wer sich ein wenig näher mit der Materie beschäftigt, muß sich nicht wundern, weshalb der Rundfunkstaatsvertrag einfach für den einfachen Bürger nicht einsehbar ist. Und weshalb die neue Gesellschaft für die GEZ sich partout weigert den Bürgern eine beglaubigte Kopie dieses Vertrages zukommen zu lassen. [Womit wir schon beim ersten Rechtsbruch dieses Vereins sind. Alle Verträge, die von Behörden mit privaten Organisationen geschlossen werden, dürfen von den davon betroffenen Bürgern zu jeder Zeit eingesehen werden. Dies schließt auch eine entsprechende Zusendung in Kopie für den Betroffenen ein.] Blöderweise ist die GEZ der Meinung, daß geltendes Recht für sie nicht gilt, sondern nur die Klauseln eines Rundfunkstaatsvertrags, den sie laut den Klauseln eben jenes Vertrages keinem normalen Bürger sehen lassen darf.

Einfach zusammengefaßt: Die juristische Ignoranz der GEZ gegenüber geltenden Recht basiert auf einer Klausel eines Vertrages, den sie laut einer anderen Klausel dem Bürger nicht zur rechtlichen Prüfung und Einsicht aushändigen darf. Erkennt da Jemand die Logik dahinter? Es wird noch lustiger: Der Versuch, vor dem EuGH ein umfassendes Urteil zu erwirken, damit die GEZ nicht von Hinz und Kunz Gebühren eintreiben darf, ging vollständig schief, weil der Klageführer keine Einsicht in den betreffenden Vertrag hatte, der auch die Rechte und Pflichten der GEZ regelt. Deshalb wurde die Klage bereits mehrfach dort abgewiesen, weil die Gegenseite die Grundargumentation ihrer Anklage nicht beweisen kann. Sie kann diesen Beweis nur dann erbringen, wenn sie Einblick in den Rundfunkstaatsverträg erhält, diesen [Einblick] erhält sie jedoch nicht, weil es in diesem Rundfunkstaatsvertrag eine Klausel gibt, die solches untersagt. Wird dieser Vertrag Dritten zugänglich gemacht, verliert er, laut einer anderen Klausel seine Gültigkeit. [Und an dieser Stelle wäre ich froh, ich würde mir diesen Scheiß nur einbilden. Aber der Herr Hofreiter von den Grünen hat es schon versucht, und durfte noch nicht einmal sein Handy mit in die Lesekabine nehmen.] Der Rundfunkstaatsvertrag wird als größeres Staatsgeheimnis behandelt, als selbst der Friedensvertrag mit der damals noch existierenden UdsSR.

Dieses Faktum ist nun das Primäre, was der GEZ gestattet, wirklich jeden abzuzocken, und auf geltendes Recht (formal ausgedrückt) zu scheißen. Die Abmachung der Regierungsparteien, die da vor einigen Jahren getroffen wurde, daß wirklich jeder Bürger für eine Leistung bezahlen soll, selbst wenn er sie nicht abruft, ist nach geltenden Recht wider geltendes Recht. Diese Abmachung ist, Dank einiger Artikel im GG, von Natur aus hinfällig. Wird ein hinfälliger Vertragsabsatz jedoch umgesetzt, macht sich die Vertragsseite, die diesen Vertragsabschnitt umsetzt, automatisch nach dem Strafgesetzbuch haftbar. Ok, dies bedeutet für jeden GEZ-Mitarbeiter eine maximale Haftstrafe von 5 Jahren. Im Normalfall, sofern der Beschuldigte nicht weiß, was für einen Unsinn er da treibt. In einem solchen Fall greift der aus dem StGB bekannte Vorsatz-Artikel, der die Wucht der Haftstrafe noch verstärkt. Denn das Dumme an der Sache ist: Weiß ein Verbrecher darüber Bescheid, daß er gerade ein Verbrechen (aka Rechtsbruch) begeht, und begeht er dieses Verbrechen aus Vorsatz, ist als Mindeststrafe eine 10jährige Haft angesagt. Richtig absurd wird es dann im Strafgesetz, wenn ein Täter nicht nur ein einziges Mal ein solches Verbrechen begeht, sondern bereits als Gewohnheitsverbrecher anzusehen ist. In einem solchen Fall wäre das ein Betrüger, der im Jahr ungefähr eine Million Opfer abzockt. Ups, dies erreicht der normale GEZ-Mitarbeiter locker. An dieser Stelle geht das StGB dieses Landes dann zu einem Maximalwert über. Dies wären dann humane 15 Jahre Gefängnis. Ohne einen Anspruch auf Bewährung.

Man sieht also, daß Strafgesetzbuch geht mit Betrügern schon entsprechend um. Dennoch ist unsere Staatsanwaltschaft völlig außer Stande, gegen die GEZ vorzugehen, weil es eben einen Vertrag gibt, in den Niemanden Einblick nehmen darf, weil eben einige Klauseln des Vertrages genau dieses untersagen. Im Prinzip bedeutet dies nur eines: Da bisher niemand außer den Politikern, die diesen Vertrag ausgehandelt, diesen gesehen haben, muß der einfache Bürger sich also auf deren Wort verlassen. Seit der Europawahl, daß man sich noch nicht einmal auf das Wort der FPÖ verlassen darf. Und dann sollen wir uns darauf verlassen, daß die Klausel in dem Rundfunkstaatsvertrag vorhanden ist, nach der wirklich jeder Depp in diesem Land bezahlen muß? Ernsthaft jetzt?

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